PROJEKTDURCHFÜHRUNG

In dieser Phase werden die Baugenehmigungen für die Teilprojekte erteilt, auf deren Grundlage die eigentliche Projektdurchführung erfolgt. Während der gesamten Durchführungsphase finden Soll-Ist-Vergleiche zwischen der Zielformulierung und dem tatsächlichen Projektstatus statt. Das einwandfreie Zusammenwirken zwischen den Teilprojekten muss ständig geprüft und sichergestellt werden. Kontrollen in den Bereichen Qualität, Termine, Kosten und Zahlungsverkehr werden durchgeführt. Auf eventuelle Abweichungen von der Zielvorstellung müssen gegebenenfalls Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Letztlich wird das vertraglich geschuldete Werk vom Auftraggeber übernommen.

In dieser Phase fallen folgende Leistungen für die Teilprojekte an:

- Erlangung der Baugenehmigung
- globale Bauausführung
- keine Objektüberwachung (erfolgt durch Architekten, Ingenieure und Fachplaner)
- Koordination eventueller Planungsanpassungen
- Kontrolle und Durchsetzung der vertragskonformen Leistungserbringung
- Überwachung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen
- qualitative und quantitative Soll-Ist-Kontrollen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs

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